Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen, Spielregeln und rechtliche Bestimmungen für das Entenrennen
Teilnahmebedingungen
für das Pinzgauer Entenrennen 2025 des Lions Club Zell am See am 7. September 2025
1. Allgemeines
1.1 Das Entenrennen ist eine gemeinnützige Veranstaltung des Lions Club Zell am See. Der Reinerlös wird für soziale und karitative Projekte in der Region verwendet.
1.2 Mit dem Erwerb eines Loses oder einer Premium-Ente erklärt sich der Käufer mit diesen Teilnahmebedingungen und AGB einverstanden.
1.3 Die Veranstaltung findet am 07.09.2025 statt. Veranstaltungsort und Rennstrecke werden über die Website und Social Media kommuniziert.
2. Teilnahme mit kleinen Rennenten (Lose)
2.1 Teilnehmen kann jede natürliche Person ab 18 Jahren mit dem Erwerb eines nummerierten Loses.
2.2 Jedes Los ist genau einer kleinen Rennente zugeordnet. Diese Enten bleiben Eigentum des Lions Club Zell am See.
2.3 Es ist nicht möglich, die Rennenten zu kaufen oder zu behalten.
2.4 Die Teilnehmer:innen müssen am Veranstaltungstag nicht persönlich anwesend sein.
2.5 Die Enten starten gemeinsam beim offiziellen Startpunkt. Die Startnummer auf dem Los stimmt mit der Startnummer der Ente überein.
2.6 Der Zieleinlauf entscheidet über die Gewinnreihenfolge. Gewertet werden nur Enten, die ohne fremde Hilfe das Ziel erreichen.
2.7 Manipulierte oder von unautorisierten Personen gestartete Enten werden disqualifiziert.
3. Premium-Entenrennen
3.1 Premium-Enten können separat gegen eine Spende erworben werden. Sie sind größer, individuell gestaltbar und werden beim Besitzer:in verbleiben.
3.2 Die Premium-Enten müssen eindeutig mit der zugewiesenen Startnummer versehen bleiben.
3.3 Die Startnummer darf bei Dekoration nicht beschädigt, übermalt oder entfernt werden. Enten ohne korrekte Startnummer sind nicht startberechtigt.
3.4 Die Premium-Enten sind bis spätestens 07.09.2025, 13:00 Uhr, am Zielgelände abzugeben.
3.5 Die Enten dürfen dekoriert sein, aber keine Antriebssysteme enthalten (z. B. Motoren, Segel, Magnete, Zugleinen).
3.6 Der schnellste Zieleinlauf sowie die kreativste Gestaltung (per Jury oder Publikumsvoting) können separat prämiert werden.
3.7 Nach dem Rennen gehen die Premium-Enten an ihre Besitzer:innen zurück.
3.8 Beim Online-Voting können Stimmen für die Lieblings-Enten vergeben werden. Pro Ente und Endgerät kann eine Stimme im Abstimmungszeitraum abgegeben werden. Das Voting endet am 06. September 2025 um 23:59:59 Uhr (MESZ, Serverzeit). Der Veranstalter behält sich vor, automatisierte Stimmabgaben gegebenenfalls für ungültig zu erklären.
4. Preise und Gewinne
4.1 Es gewinnen die Enten, die als Erste das Ziel erreichen. Die Anzahl der Gewinne und ein Teil der Preise werden im Vorfeld bekannt gegeben.
4.2 Eine Barauszahlung, Tausch oder Umwandlung der Sachpreise ist ausgeschlossen.
4.3 Die Losnummern der Gewinner:innen werden am Veranstaltungstag bekannt gegeben und zusätzlich online veröffentlicht.
4.4 Preise können gegen Vorlage des Loses bis 19. September 2025 beim Lions Club Zell am See abgeholt werden (Details werden auf der Webseite veröffentlicht). Danach verfallen die Ansprüche.
5. Ausfall, Haftung und Rechtsweg
5.1 Sollte das Rennen aufgrund von Witterung oder höherer Gewalt nicht durchgeführt werden können, legt der Veranstalter einen Ersatztermin fest.
5.2 Sollte das Rennen aufgrund von Witterung oder höherer Gewalt am Ersatztermin ebenfalls nicht durchgeführt werden können, erfolgt eine Ziehung der Siegerenten unter Aufsicht.
5.2 Eine Rückerstattung des Lospreises oder der Premium-Enten-Gebühr ist ausgeschlossen.
5.3 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
5.4 Der Veranstalter haftet nicht für Schäden an Personen oder Sachen im Zusammenhang mit der Veranstaltung, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen.
Stand: 25.7.2025
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